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Terminabsagen

Wir weisen darauf hin, dass wir für Termine, die nicht 24 Stunden vor unserem Termin - aus welchen Gründen auch immer - abgesagt werden, mit einer Aufwandspauschale in Höhe eines Stundensatzes berechnen werden (siehe § 2 AGB)

 

 

Steuerhinweis

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind lt. § 35a Absatz 2 EStG bis zu 20%, höchstens bis zu einer jährlichen Rechnungssumme von 4.000,- EUR in der Einkommensteuererklärung von der Steuerschuld abziehbar.

 

WICHTIG:

Die Zahlung der Rechnung muss durch eine Überweisung auf das Bankkonto des Unternehmes erfolgen, denn der Bankbeleg gilt als Zahlungsnachweis. Ergo: Barzahlungen sparen keine Steuern und eine Quittung ist kein Bankbeleg.

Des Weiteren muss sich der Haushalt in Deutschland befinden. Wer seine Hemden zum Waschen und Bügeln in die Reinigung bringt, bekommt daher nichts vom Finanzamt dazu. Anders ist es, wenn eine Haushaltshilfe diese Arbeiten im Haushalt des Steuerpflichtigen erledigt.