Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 01.01.2010
HPF - Haushalts- und Personenbetreuung Fölsch
Inh. Jessica Fölsch
Dorfstr. 63a
23881 Niendorf/ St.
Fon: 0 41 56 - 84 90 20
Fax: 0 41 56 - 82 08 40
Email: info@hp-f.de
Steuernummer: 27 022 13554
USt-IdNr.: DE255191184
nachfolgend HPF genannt.
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche
Verträge der Firma HPF mit Verbrauchern (Dienstleistungsnehmer).
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes
wird Schwarzenbek als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
1. Allgemeines / Vertragsabschluss
1.1. Diese Geschäftsbedingungen der HPF liegen allen Vertragsabschlüssen zugrunde. Abweichenden AGB des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen.
1.2. Der Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn die HPF Ihren Auftrag durch Durchführung der Dienstleistung, bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt.
2. Terminabsagen
Werden Termine nicht 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit abgesagt berechnen wir eine Aufwandspauschale in Höhe eines Stundensatzes. Unter Umständen können wir bei einer unverschuldeten, verspäteten Mitteilung von einer Berechnung der Aufwandspauschale absehen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
3.2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die HPF über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen für Verbraucher in Höhe von 5% und für Unternehmer in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
3.3. Unternehmern stehen Zurückbehaltungsrechte nur zu, soweit deren Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.
4. Schadensersatzansprüche
Weitere Schadensersatzansprüche gegen die HPF für Sach- und Vermögensschäden bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden eines Geschäftsführers oder Erfüllungsgehilfen der HPF.
5. Datenschutz
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht die HPF darauf aufmerksam, dass alle personenbezogenen Daten die wir im Rahmen unserer Dienstleistungen erheben, grundsätzlich vertraulich werden. Die für die Geschäftsabwicklung benötigten Daten werden gespeichert und im Rahmen der Betreuung intern und an Unternehmenspartner weiter gegeben. Der Kunde erklärt hierzu seine Einwilligung.
Bei der Datenverarbeitung werden alle schutzwürdigen Belange gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Dieser Hinweis entspricht den Vorschriften des § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
6. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
6.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Schwarzenbek vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Dienstleistungsnehmers zu klagen.
6.2. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
7. Schlußbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke des Vertrages.
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden, zu diesem Vertrag bestehen nicht. Ergänzungen oder Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von der HPF unterzeichnet werden. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.